Allgemeine Geschäftsbedingungen Frankfurt City Triathlon 2012

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DTU-Genehmigungsnummer: 07-037.12

1. Voraussetzungen
1.1 Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des Frankfurt City Triathlons 2012 ist.

1.2 Zugelassen sind für die olympische Distanz Jahrgänge 1994 und älter und für den Jedermann Triathlon Jahrgänge 1996 und älter. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die unterschriebene Einverständnisserklährung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
1.3 Jeder Teilnehmer soll an einer der drei Wettkampfbesprechungen teilnehmen. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise auf die besonderen Gefahrenstellen. Diese finden Sie in den Unterlagen, die Sie bei der Akkreditierung erhalten.

2. Obliegenheiten
2.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Vorraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst gegebenfalls nach Konsultation eines Artzes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des Radrennens einen Helm tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht.

2.2 Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder eine Disqualifikation vorzunehmen.
2.3 Der Zeitmesstransponder ist nach dem Rennen beim Rad Check-Out zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des Transponders erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 25,00 €. Diese wird dem Teilnehmer nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Anmeldung, die das verbindliche Angebot des Teilnehmers an der Veranstaltung darstellt, ist nur durch das Anmeldeformular der ONLINE-Anmeldung unter www.frankfurt-city-triathlon.de möglich.
3.2 Jeder Teilnehmer kann nur sich selbst einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der ONLINE-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Wettkampfordnung der DTU und das Reglement anerkannt hat, das Startgeld beim Veranstalter eingegangen ist und er die Anmeldebestätigung erhalten hat. Minderjährige Starter müssen eine Einverständniserklährung eines Erziehungsberechtigten unterschrieben an den Veranstalter per Post senden.

4. Zahlung
4.1 Die Teilnehmer zahlen per Lastschrifteinzug.

5. Akkreditierung
5.1 Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und seines Personlausweises. Ist ein Teilnehmer verhindert so kann er per Vollmacht die Startunterlagen von einer anderen Person abholen lassen. Teilnehmer mit einer eigenen DTU-Lizenz, deren Nummer sie bei der Onlineanmeldung angegeben haben, legen diese Lizenz beim Abholen der Startunterlagen vor. Fehlt diese Lizenz ist der Teilnehmer verpflichtet eine DTU-Tageslizenz in Höhe von € 16.- zu erwerben. Dies Tageslizenz wird Inkasso an die DTU gezahlt.
5.2 Am 05.08.2012 erfolgt keine Ausgabe der Startunterlagen mehr.

6. Rücktritt
6.1 Ein kostenfreier Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung möglich.

7. Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten
7.1 Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantreten verfällt jeglicher Anspruch. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung durch eine nicht erfolgte Genehmigung der zuständigen Behörden abgesagt oder in seiner Form geändert werden muss.

8. Haftung
8.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
8.2 Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung die des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
8.3 Der Veranstlater haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhandengekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.
8.4 Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

9. Datenerhebung und Datenverwaltung
9.1 Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
9.2 Der Teilnehmer erklährt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahemen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlich werden dürfen.

10. Wettkampfordnung
10.1 Für die Veranstaltung gelten die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union ( Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Antidoping-Ordnung, Kampfrichterordnung) sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinordnung. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelung als verbindlich an. DTU-Sportordnung 2011

11. Änderungsvorbehalt
11.1 Der Veranstalter hält sich das Recht vor am Ablauf hinsichtlich der Zeit-, Startgruppeneinteilungen und Streckenführung kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass dies kein Grund zur Kündigung des Vertrages ist.

Veranstalter

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